Rechtsprechung
BVerfG, 20.01.2012 - 1 BvR 153/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Kindesrückführung nach Kanada gem Art 3, 12 HKÜ - drohender schwerer Nachteil bei mehrmaligem Aufenthaltswechsel des Kindes
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 1 GG, § 1631 Abs 1 BGB, § 1632 Abs 1 BGB, § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 12 Abs 1 KiEntfÜbk Haag
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Kindesrückführung nach Kanada gem Art 3, 12 HKÜ (juris: KiEntfÜbk Haag) - drohender schwerer Nachteil bei mehrmaligem Aufenthaltswechsel des Kindes - rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 1 GG, § 1631 Abs 1 BGB, § 1632 Abs 1 BGB, § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 12 Abs 1 KiEntfÜbk Haag
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Kindesrückführung nach Kanada gem Art 3, 12 HKÜ (juris: KiEntfÜbk Haag) - drohender schwerer Nachteil bei mehrmaligem Aufenthaltswechsel des Kindes - Wolters Kluwer
Antrag einer Mutter auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung einer Kindesrückführung zum Vater nach Kanada
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Kindesrückführung nach Kanada gem Art 3, 12 HKÜ (juris: KiEntfÜbk Haag) - drohender schwerer Nachteil bei mehrmaligem Aufenthaltswechsel des Kindes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag einer Mutter auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung einer Kindesrückführung zum Vater nach Kanada
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Hamm, 13.10.2011 - 3 F 212/11
- OLG Hamm, 15.12.2011 - 11 UF 240/11
- BVerfG, 20.01.2012 - 1 BvR 153/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93
Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung
Auszug aus BVerfG, 20.01.2012 - 1 BvR 153/12
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg versagt bleibt (vgl. BVerfGE 88, 185 ; stRspr).
- BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
Auszug aus BVerfG, 20.01.2012 - 1 BvR 153/12
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr). - BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92
Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz
Auszug aus BVerfG, 20.01.2012 - 1 BvR 153/12
Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
- BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73
Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …
Auszug aus BVerfG, 20.01.2012 - 1 BvR 153/12
Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ). - OLG Hamm, 15.12.2011 - 11 UF 240/11
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ
Auszug aus BVerfG, 20.01.2012 - 1 BvR 153/12
Die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Hamm vom 13. Oktober 2011 - 3 F 212/11 - nach Maßgabe des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. Dezember 2011 - II-11 UF 240/11 - wird bis zur abschließenden Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht, längstens bis zum 17. Februar 2012, ausgesetzt. - AG Hamm, 13.10.2011 - 3 F 212/11
Auszug aus BVerfG, 20.01.2012 - 1 BvR 153/12
Die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Hamm vom 13. Oktober 2011 - 3 F 212/11 - nach Maßgabe des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. Dezember 2011 - II-11 UF 240/11 - wird bis zur abschließenden Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht, längstens bis zum 17. Februar 2012, ausgesetzt.